Meine Leistungen

KLINISCHE PSYCHOLOGIE
GESUNDHEITSPSYCHOLOGIE

Die Bewältigung emotionaler, körperlicher und sozialer Beeinträchtigungen und Schwierigkeiten steht im Vordergrund. 
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Als deine Psychologin unterstütze ich dich dabei, deine Ziele in einem klaren Zeitrahmen zu erreichen. Durch eine fundierte Herangehensweise entwickeln wir gemeinsam individuelle Strategien. Unsere Sitzungen fokussieren sich darauf, praxisnahe Lösungen zu erarbeiten, die sich nachhaltig in deinen Alltag integrieren lassen. Gemeinsam legen wir Schritt für Schritt fest, wie du deine Fortschritte messen und anpassen kannst, um dauerhaft positive Veränderungen zu erzielen. Ich freue mich darauf, dich auf diesem Weg zu begleiten und zu unterstützen.

Kosten

Mein Honorar beträgt € 120 für 60 Minuten Einzelbehandlung. 

Auf Wunsch ist nach dem Kennenlernen eine Beratung über Zoom ebenso möglich. Sprich mich einfach an. Wenn du nicht mobil bist, komme ich gerne auch zu dir nach Hause. In diesem Fall sind die Fahrtkosten ergänzend zu entrichten. 

Erstgespräch

Ich biete dir 15 Minuten kostenloses Erstgepräch am Telefon an, um herauszufinden, ob dein Thema bei mir gut aufgehoben ist und du mit mir arbeiten möchtest. 

0676 3631764

Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung 

Mit 01.01.2024 wurde die klinisch-psychologische Behandlung ins Allgemeine Sozialversicherungsgesetz aufgenommen. 
Dies bedeutet aktuell, dass du einen Teil der Kosten für die psychologische Therapie von deiner Krankenkasse rückerstattet bekommen kannst. 

Für Einzelsitzungen á 50 bzw. 60 Min. gelten folgende Sätze: 

ÖGK | 33,70 EUR pro Einzelsitzung
SVS | 45,00 EUR pro Einzelsitzung
BVAEB | 46,60 EUR pro Einzelsitzung

Wenn du eine private Zusatzversicherung hast, frag bitte nach, ob und wieviel du erstattet bekommst.

Damit die Krankenkasse Kosten für die klinisch-psychologische Behandlung erstattet, müssen folgende Punkte erfüllt sein:


  1. Klinisch-psychologische Behandlung. Die Behandlung muss durch eine eingetragene klinische Psychologin erfolgen und als notwendige Krankenbehandlung anerkannt sein. Beides ist selbstverständlich bei mir gegeben.

  2. Es liegt eine Diagnose vor. Damit die Kasse die Kosten übernimmt, muss eine Diagnose (z.B. Depression) vorliegen und auf der Honorarnote vermerkt werden.

  3. Ärztlicher Befund. Die Krankenkasse fordert, dass ein ärztlicher Befund vor der zweiten psychologischen Behandlung eingeholt wird. Dafür kannst du dich an deine Hausärztin/ deinen Hausarzt wenden.

  4. Einreichung bei der Sozialversicherung. Du erhältst eine Honorarnote, die du gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung bei deiner Krankenkasse einreichen kannst.

  5. Bewilligung nach zehn Einheiten. Ab der elften Sitzung ist eine Bewilligung für die Rückerstattung weiterer Behandlungseinheiten notwendig. 

Hier erhältst du noch mehr Informationen zum Thema Kostenzuschuss.

Absageregelung

 Solltest du einen Termin nicht wahrnehmen können, ist eine Absage binnen 48 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei möglich. Bitte beachte, dass ich bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen die Einheit zur Gänze in Rechnung stellen muss. Ich danke dir für dein Verständnis. 

Schweigepflicht

 Als Psychologin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht. 

6 Monate Package

Wenn du interessiert bist an einer intensiven, nachhaltigen Zusammenarbeit, biete ich dir ein 6 Monate Package an. Du bekommst hier von mir 6 Termine im Abstand von maximal 2 Wochen und zusätzlich eine Video-Begleitung mit Impulsen, Reflexionen und der Möglichkeit, Fragen zu stellen wann immer etwas für dich auftaucht. 
Dafür bezahlst du nur € 700. 

 

„Wir sehen die Dinge nicht, wie sie sind, sondern wie wir sind.“ 

Anais Nin